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Niemand begeht einen größeren Fehler als der, der nichts tut, weil er glaubt, nur wenig tun zu können.

 

Geschäftsbedingungen

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1.
Allen Angeboten und Aufträgen liegen die Bestimmungen der Verbindungsordnung für Bauleistungen (VOB, TEIL B und BGB) zugrunde. Außerdem gelten folgende zusätzliche von der VOB Teil B zum Teil abweichende Vertragsbedingungen. Die VOB liegt während der üblichen Geschäftszeit in unserem Büro aus.

2.
Wolf-Europe hält sich an Ihre Angebote (Kostenvoranschläge) vier Wochen gebunden. Kostenangebote, Entwürfe, Zeichnungen und Berechnungen bleiben Eigentum von Wolf-Europe und dürfen ohne deren Zustimmungen weder vervielfältigt noch dritten Personen zugänglich gemacht werden. Sie sind im Falle der Nichterteilung des Auftraggebers zurückzugeben.

3.
Wolf-Europe kann die Ausführung der Arbeiten bei umfangreichen Aufträgen davon abhängig machen, dass für die Aufbewahrung von Baustoffen und Werkzeugen sowie zum Aufenthalt für die ausführenden Arbeitnehmer ein verschließbarer Raum kostenlos zur Verfügung gestellt wird. Für die Bewachung der Baustelle ist der Bauherr verantwortlich.

4.
Wolf-Europe ist berechtigt, die Ausführung von Leistungen nach eigenem Ermessen mit einer kurzen Ankündigungsfrist auf andere Unternehmen zu übertragen.

5.
Wird ein Bauzeitenplan erstellt, gelten Einzelfristen nur dann als Vertragsfristen, wenn sie als solche bezeichnet sind.
Wolf-Europe kommt nur in Verzug, wenn ihr eine Nachfrist von wenigsten 2 Wochen gesetzt worden ist.

6.
Wolf-Europe haftet nur für Vorsatz und Fahrlässigkeit.

7.
Die Gewährleistungsfrist richtet sich nach der VOB. Bei Verwendung von Geräten und Materialien für die der Hersteller eine kürzere Gewährleistungsfrist bestimmt hat, gilt diese z.B. für Ersatzteile 6 Monate.

8.
Sollten die Arbeiten über den Zeitpunkt von zwei Wochen hinausgehen, können Zwischenrechnungen erstellt werden, diese sind bei Rechnungslegung fällig. Wolf-Europe kann die Hälfte der Auftragssumme bei Anlieferung der Materialien fällig stellen.

9.
Bei Tagelohnarbeiten werden die gelieferten Materialien sowie die Arbeitsstunden zuzüglich Fahrzeiten und evtl. Gerätewageneinsätze in Rechnung gestellt.

10.
Zahlungen sind Netto ohne jeden Abzug sofort nach Fertigstellung zu leisten. Reklamationen entbinden nicht von der sofortigen Zahlungsverpflichtung für den nicht reklamierten Teil der Leistung.

11.
Gelieferte Waren bleiben bis zur Erfüllung aller Verbindlichkeiten des Kunden gegenüber Wolf-Europe deren Vorbehaltseigentum.

12.
Wolf-Europe kann die Erfüllung von Gewährleistungsansprüchen verweigern, bis der Besteller denjenigen Betrag bezahlt hat, der auf den mangelfreien Teil der Leistung entfällt.

13.
Für Frostschäden, natürliche Abnutzungen, unsachgemässe Behandlung sowie Beschädigungen durch höhere Gewalt oder andere von Wolf-Europe nicht zu vertretende Umstände, wird die Haftung ausgeschlossen.

 

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